ANMELDUNG

Die Anmeldung für den gewünschten Kurs erfolgt in Papierform an der Empfangstheke. Die anfängliche Vertragslaufzeit beträgt drei Monate. Danach ist der Vertrag monatlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar.

Die monatlichen Kursgebühren betragen:

  • 36 € für Kinder, Schüler, Studierende und Azubis
  • 39 € für Erwachsene

Die Zahlung erfolgt bequem per Lastschrift.

Bei Unsicherheiten ist es möglich, vor Vertragsabschluss eine zweite Probestunde für 10 € und eine dritte Probestunde für 12 € zu absolvieren.

 

 

Bildung und Teilhabe

„Bildung und Teilhabe“ ist eine staatliche Leistung für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen. Sie ermöglicht den Zugang zu Bildung, Sport, Kultur und Freizeit und unterstützt so die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Bei Anspruch auf diese Leistung kann ein entsprechendes Antragsformular vorgelegt werden. Das Formular wird vom Tanzstudio ausgefüllt, sobald die Anmeldung zum Kurs vorliegt.

Die Stadt übernimmt 15 € des Monatsbeitrags, die direkt an das Tanzstudio überwiesen werden. Die verbleibende Differenz wird per Lastschrift vom Konto des Teilnehmers abgebucht. Zu Beginn kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. Sollte der Betrag der Stadt noch nicht eingegangen sein, wird der volle Monatsbeitrag zunächst abgebucht.

Die Leistung „Bildung und Teilhabe“ muss alle 12 Monate neu beantragt werden.

 

 

Kann man den Kurs nachholen, wenn man krank ist?

Wenn eine Stunde aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen verpasst wird, kann diese leider nicht nachgeholt oder ersetzt werden, da jede Unterrichtseinheit auf der vorherigen aufbaut und die Kurse fortlaufend organisiert sind.

Eine Teilnahme in einem anderen Kurs ist ebenfalls nicht möglich, da jede Gruppe eigene Choreografien und Konzepte entwickelt. Eine Teilnahme von außen würde den Ablauf der Gruppe stören und den Lernfortschritt für den Einzelnen nicht sinnvoll unterstützen.

 

 

Was passiert, wenn die Lehrkraft krank ist?

Für jeden Kurs besteht eine eigene WhatsApp-Gruppe, die zur Kommunikation rund um den Tanzkurs genutzt wird. Darüber erfolgen sowohl Abmeldungen durch Eltern als auch Mitteilungen der Tanzschule, falls ein Kurs ausfallen muss.

Im Krankheitsfall der Lehrkraft wird nach Möglichkeit eine Vertretung organisiert. Sollte dies nicht möglich sein, fällt die Stunde aus und wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

 

 

Warum Absagen wenn man fehlt?

Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, rechtzeitig abzusagen, wenn eine Teilnahme am Kurs nicht möglich ist. Dies gilt auch nach einer Probestunde, unabhängig davon, ob keine weitere Teilnahme gewünscht ist oder lediglich krankheitsbedingt eine Pause eingelegt wird.

Rechtzeitige Absagen tragen dazu bei,

  • freie Plätze an Interessierte weiterzugeben,
  • den Unterricht effizient zu planen.

Sollten zu Beginn einer Stunde weniger als fünf Personen anwesend sein, muss der Kurs leider entfallen. Frühzeitige Mitteilungen schaffen Planungssicherheit und vermeiden unnötige Wege.
So wird ein reibungsloser und fairer Kursbetrieb für alle Beteiligten ermöglicht.

 

 

Kann man den Kurs wechseln?

Ein Wechsel des Tanzkurses innerhalb der Schule ist möglich, falls ein anderer Kurs besser zu den individuellen Interessen oder dem Stundenplan passen. Ein häufiger Wechsel zwischen den Kursen ist jedoch nicht gestattet. Kurswechsel erfolgen nach Absprache mit der Tanzschule und der Lehrkraft, vorbehaltlich freier Plätze.

 

 

Kann mein Kind ab 3 Jahren schon mitmachen?

Viele Kinder zeigen schon mit 2 oder 3 Jahren große Freude an Musik und Bewegung. Dennoch bitten wir um Verständnis, dass die Teilnahme an einem Kurs „ab 3,5 oder 4 Jahren“ erst ab diesem Alter möglich ist.

Ein Tanzkurs ist etwas anderes als das freie Tanzen im Wohnzimmer. Dort geht es nicht nur um Spaß an Musik, sondern auch darum:

  • gemeinsam mit anderen Kindern zu üben,
  • einfache Anleitungen umzusetzen,
  • sich über einen längeren Zeitraum zu konzentrieren,
  • Rücksicht auf die Gruppe zu nehmen und kleine Regeln einzuhalten.

Das sind Fähigkeiten, die sich Schritt für Schritt entwickeln – und die jedes Kind in seinem eigenen Tempo erlernt. Deshalb kann es vorkommen, dass selbst Kinder innerhalb der vorgegebenen Altersgrenze noch nicht ganz bereit für den Kurs sind – und das ist völlig normal. Wichtig ist, dass der Einstieg in den Kurs Freude bereitet und nicht zur Überforderung wird.

Deshalb sind unsere Altersangaben bewusst gewählt: Sie stellen sicher, dass alle Kinder im Kurs ähnliche Voraussetzungen haben und sich miteinander wohlfühlen können.

 

 

Kann man den Vertrag pausieren?

Ein Vertrag kann auf Wunsch für einen bestimmten Zeitraum pausiert werden. Während der Pause ruhen alle Rechte und Pflichten, wie die Teilnahme am Kurs und die Zahlung der Gebühren. Die Pause muss mindestens einen Monat betragen; Schulferien sind davon ausgeschlossen. Nach Ablauf der Pause wird der Vertrag automatisch fortgesetzt, und die Teilnahme am Kurs ist wieder möglich.

Die Pause muss im Voraus beantragt und von uns bestätigt werden. Bei Krankheit ist ein entsprechender Nachweis, z.B. ein ärztliches Attest, erforderlich.

 

 

Kündigung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – per Post oder per E-Mail an info@tanzstudio-kreiten.de. Ein kurzer, formloser Zweizeiler ist ausreichend. Innerhalb von 14 Tagen wird eine Kündigungsbestätigung per E-Mail versendet.

Der Vertrag hat zunächst eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und kann anschließend monatlich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat beendet werden.

Beispiel:
Vertragsbeginn am 1. Januar
Kündigung bis spätestens 1. März einreichen Vertragsende zum 31. März.
Geht die Kündigung später ein, verlängert sich der Vertrag automatisch bis zum 30. April.

 

 

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